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Schufa-Eintrag löschen lassen

Negativen Schufa-Eintrag löschen und Bonität wiederherstellen

Ein Negativeintrag bei der Schufa oder einer anderen Wirtschaftsauskunft wie Bürgel oder Creditreform hat für Betroffene regelmäßig nachteilige Auswirkungen: Banken verweigern Kredit- oder Leasingverträge, Internetprovider und Online-Shops lehnen ab, auch die Eröffnung eines Girokontos, ein Mobilfunkvertrag oder ein Mietvertrag können daran scheitern.

Wie kommt es zu einem Negativeintrag?

Mitunter speichert die Schufa veraltete Daten, die längst nicht mehr aktuell sind. Es kann sich aber auch um eine falsche Eintragung handeln – etwa wenn ein Vertragspartner eine unbezahlte Rechnung gemeldet hat, obwohl deren Rechtmäßigkeit oder Höhe im Streit steht. In solchen Fällen ist der Eintrag unzulässig, muss aber meist mit anwaltlicher Unterstützung korrigiert werden, da der Eintragungsverursacher die Unrichtigkeit gegenüber der Schufa bestätigen muss.

Löschung mit Hilfe der DSGVO

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung uneingeschränkt: Die Schufa darf gemeldete Einträge nur noch speichern, wenn der Betroffene eingewilligt hat oder die Verarbeitung zur Vertragserfüllung bzw. zur Wahrung berechtigter Interessen notwendig ist (Art. 6 DSGVO). Dabei ist stets eine Interessenabwägung zwischen Schufa und Betroffenem vorzunehmen – etwa unter Berücksichtigung eines anstehenden Hauskaufs, eines Firmenkredits oder der finanziellen Entwicklung der letzten Jahre.

Diese Abwägung muss von einem auf Schufa-Löschungen spezialisierten Rechtsanwalt sorgfältig aufbereitet und gegenüber der Schufa dargelegt werden. So haben Betroffene die besten Chancen, dass der Eintrag – meist schon innerhalb von ein bis zwei Wochen – endgültig gelöscht wird.

Die Kanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte in Hamm ist auf die Löschung von Schufa-Einträgen spezialisiert, setzt Ansprüche gegenüber der Schufa und anderen Auskunfteien durch und unterstützt bei Verhandlungen mit dem Gläubiger, der die Eintragung veranlasst hat – etwa der Bank oder dem Mobilfunkanbieter. Eine kostenfreie Ersteinschätzung ist möglich.